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Zuchtzulassung im VDH/CASD

Alle Hunde, die unter dem CASD zur Zucht zugelassen werden, müssen genau definierte Kriterien erfüllen. Diese können Sie im Detail auf der Homepage des CASD/Zucht/Zuchtordnung nachlesen. An dieser Stelle möchte ich Ihnen nur einen kurzen Überblick geben, damit Sie einen Eindruck erlangen wie viel Mühe die Züchter im CASD sich geben, um gesunde, wesensstarke und vielseitige Australian Shepherds zu züchten.

Jeder Hund, für den eine Zuchtzulassung beantragt wird, muss durch einen Richter vorher phänotypisch (äußerlich) beurteilt werden. Hier werden das Gebäude, das Gangwerk und z.B. das Gebiss des Hundes überprüft. Nur Hunde mit einer Vorzüglichen oder Sehr Guten Bewertung werden zur Körung zugelassen. Bei der Körung erhält jeder Hund einen sogenannten Körbericht, der den Phänotyp des Hundes beschreibt. In diesem Bericht werden auch Merkmale die unter Umständen zu einer eingeschränkten Zuchtzulassung führen (CEA Träger, fehlende Zähne...) aufgenommen.

Gesundheitsuntersuchungen

Neben der phänotypischen Beurteilung, muss der Hund diverse Gesundheitsuntersuchungen vorweisen. Dazu gehören Röntgenaufnahme der Hüfte und Ellenbogen. Ausgebildete Gutachter beurteilen, ob auf den Aufnahmen eine Hüftgelenksdysplasie (HD) oder Ellenbogendysplasie (ED) zu sehen ist. Hunde die eine leichte, mittlere oder schwere HD oder eine ED 2 aufweisen, erhalten keine Zulassung. Außerdem benötigen alle Zuchthunde vor der Zuchtzulassung eine Augenuntersuchung von einem vom DOK zugelassenen Ophthalmologen (Augenarzt). Nur die Hunde die frei von erblichen Augenerkrankungen sind, erhalten eine uneingeschränkte Zuchtzulassung. Die Augenuntersuchung muss übrigens reglemäßig wiederholt werden und die Ergebnisse werden automatisch an den Zuchtverband weitergeleitet.

 

Erfreulicherweise gab es in den letzten Jahren immer mehr Erkenntnisse über Gendefekte, die zu Erkrankungen oder zu Medikamentenunverträglichkeiten führen. Diese Informationen wurden auch in der Zuchtzulassung des CASD berücksichtigt. Deshalb müssen die im CASD zugelassenen Zuchthunde mindestens MDR-1 (Medikamentenunverträglichkeit z.B. gegen Ivermectin)  und CEA/PRA (Veränderung der Retina) und HSF-4 untersucht sein. So soll einer unkontrollierten Ausbreitung Vorsorge getragen werden, ohne den Genpool durch kompletten Ausschluss der Träger zu dezimieren. Weitere Untersuchungen sind z.B. DM, CMR.

Dies sind die wichtigsten Schritte zur Zuchtzulassung

Es gibt viele weitere gesundheitliche Parameter die zur eingeschränkten Zucht (z.B. Distichien, PPM) oder zum Zuchtausschluss (z.B. Einhodigkeit, Vorbiss) führen. Die Auflistung würde den Rahmen dieser Webseite sprengen. Genauere Informationen finden Sie aber auf der Seite des CASD.

Wenn alle notwendigen Untersuchungen eingereicht und die Körung bestanden wurde, erhält der Hund seine Papiere mit der eingetragenen Zuchtzulassung (zur Zucht zugelassen oder bedingt zur Zucht zugelassen) oder mit dem Eintrag zur Zucht nicht zugelassen.

Diese strenge Zuchtkontrolle beim Australian Shepherd wird nur beim CASD praktiziert. Auf diese Weise möchten wir Züchter im CASD den Welpenkäufern größtmögliche Sicherheit beim Kauf eines Welpen bieten. Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen oder gegen Zuchtbestimmungen des CASD werden durch Verweise bis hin zu Zuchtverboten geahndet. 
 

Ich empfehle Ihnen daher, sich beim Kauf eines Australian Shepherd Welpen für einen CASD Züchter zu entscheiden.

Ach ja, natürlich hört die Verantwortung des Züchters nicht mit der Zuchtzulassung auf. Auch der Schutz der Zuchthunde ist besonders wichtig. Daher dürfen Rüden frühestens mit 18 Monaten decken und Hündinnen frühestens mit 24 Monaten belegt werden. Außerdem muss der Hündin zwischen zwei Würfen eine Pause von mind. 365 Tagen eingeräumt werden und sie darf nur bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres belegt werden. Sollte die Hündin zwei Mal nur per Kaiserschnitt gebären können, wird sie aus der Zucht genommen. Dies ist auch wieder nur ein kleiner Auszug aller Maßnahmen zum Schutz des Hundes.